Die Wahl zum KJB fand 2009 nicht statt, da sich keine Kandidaten gefunden haben.
Der bisherige Kinder- und Jugendbeirat Quickborn hat die Amtszeit beendet.
Wer kann gewählt werden?

Gewählt werden kann:
- wer mindestens 12 und höchstens 20 Jahre alt ist
- wer seit mindestens 6 Wochen seinen Hauptwohnsitz in Quickborn hat
- wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist
- wer seinen Wahlvorschlag spätestens am 13.05.2009 bis 18:00 Uhr mit fünf Unterschriften eingereicht hat
- wer durch den Wahlausschuss zugelassen wurde
Wählen kann:
- Wer mindesten 7 und höchsten 20 Jahre alt ist
- Wer seit mindesten 6 Wochen seinen Hauptwohnsitz in Quickborn hat
- Wer im Wählerverzeichnis ist
Gewählt wird folgendermaßen:
- Du bekommst eine Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause, die Du zur Wahl mitnehmen musst
- Bist Du am Tag der Wahl auf Klassenreise, krank oder sonst verhindert, kannst Du Briefwahlunterlagen anfordern
- Die Wahl ist geheim
- Du hast 5 Stimmen
- Die Stimmen müssen auf verschiedene Kandidaten und Kandidatinnen verteilt werden
- Dabei darf aber jeder Kandidat/ jede Kandidatin nur 1 Stimme bekommen
- Du kannst auch weniger als 5 Stimmen abgeben
Ihr könnt Euch weiter über Dinge ärgern....... oder....... Euch langweilen.
Ihr könnt vor der Glotze oder vor dem Computer sitzen bleiben und alles um Euch herum vergessen
.......oder....... Ihr beteiligt Euch aktiv an der Kinder- und Jugendpolitik in Quickborn und kandidiert für den Kinder- und Jugendbeirat....... oder geht mindestens zur Wahl!!!
..... Unabhängig von Parteien.....


